Kollektivverträge contra Angestelltengesetz?
Zur Hierarchie von Rechtsnormen im Arbeitsrecht
In einigen Angestellten-Kollektivverträgen scheinen einzelne Bestimmungen in Hinblick auf anderslautende Bestimmungen des Angestelltengesetzes (AngG) bedenklich. Die Rechte der Angestellten, die sich aus vielen Bestimmungen dieses Gesetzes ergeben, können gemäß § 40 AngG „durch den Dienstvertrag“ nicht beschränkt werden. Wie verhält es sich aber mit Kollektivverträgen? Können diese zum Nachteil der Angestellten von § 8 AngG abweichen?
Näheres Fachzeitschrift ecolex Nr. 7/2013, S 654ff
Zurück zu den Publikationen