Arbeitsrechtliches Entgelt für Hausbetreuung
Arbeitsrecht/Hausbetreuer:
Kurz nach In-Kraft-Treten eines neuen, nun bundeseinheitlichen Mindestlohntarifes kam es zur Judikaturwende OGH 9 ObA 43/05x. Der Geltungsbereich der für Hausbetreuung relevanten Mindestlohntarife wurde durch diese Judikatur wesentlich eingeschränkt.
Näheres Fachzeitschrift Recht der Wirtschaft Nr. 6a/2006, S 344ff, Artikel-Nr. 345.
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