Wie verhält es sich mit einem „Dresscode“ am Arbeitsplatz?
Der Arbeitgeber darf für die Arbeitszeit einen Dresscode nach eigenem Ermessen vorschreiben und hat dabei großen Spielraum. Eine Bekleidungsvorschrift kann allerdings gegen die guten Sitten verstoßen. Außerdem nimmt die Judikatur eine Abwägung der Dienstgeberinteressen mit Persönlichkeitsrechten des Dienstnehmers vor. In diesem Sinne wurde zB entschieden, dass einem männlichen Busfahrer das Tragen eines bunten Haarbandes nicht verboten werden darf. Eine solche Vorschrift wäre dann nicht rechtswirksam. Unwirksam wäre zum Beispiel eine Vorschrift, wonach weibliches Verkaufspersonal in Supermärkten Miniröcke zu tragen hat.
Zurück zu den Praxistipps //} ?>