Wie geht man als Arbeitgeber mit tätowierten Arbeitnehmern um?
Der Arbeitgeber hat das Recht, Mitarbeitern mit Kundenkontakt die Zurschaustellung auffälliger Tattoos zu verbieten. Problematisch sind insbesondere Tattoos im Gesicht oder auf der rasierten Kopfhaut. Wer sich über ein spezielles Verbot hinwegsetzt, riskiert seinen Job.
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