Vom AMS wurde mir eine Stelle vermittelt, zu der ich mit dem Auto gut eine Stunde Anfahrtszeit benötige. Muss ich diese Arbeit trotzdem annehmen?
Ja. Es entspricht der gesicherten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH), dass einem Arbeitslosen eine tägliche Gesamtzeit von 2,5 Stunden für den Hin- und Rückweg zu einer vom AMS vermittelten Vollzeitbeschäftigung zugemutet werden kann (bei einer Teilzeitbeschäftigung von 20 Wochenstunden eine tägliche Wegzeit von 1,5 Stunden). Der VwGH geht dabei davon aus, dass der Arbeitslose dazu verpflichtet ist, zum Erreichen des Arbeitsplatzes einen eigenen PKW – sofern vorhanden – zu benützen. Die Ablehnung eines möglichen Arbeitsplatzes aufgrund des langen Arbeitsweges wird als Verweigerung der Annahme einer zumutbaren Beschäftigung gewertet. Die Folge davon ist der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe für zumindest einige Wochen. Dasselbe gilt auch dann, wenn die Arbeitsvermittlung anderweitig vereitelt wird, z.B. durch vorsätzlich destruktives Verhalten bei einem Vorstellungsgespräch.
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