Homeoffice neu seit 1.4.2021
Seit 1.4.2021 gelten neue arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für Arbeit im Homeoffice. Eine Homeoffice-Vereinbarung kann „bei Vorliegen eines wichtigen Grundes“ unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden, wobei die Kündigungsgründe im Gesetz nicht definiert wurden. Wird im Homeoffice ein Schaden an Betriebsmitteln des Arbeitgebers (z.B. Laptop) von einem Haushalts- Angehörigen des Arbeitnehmers verursacht, so gelten dieselben Haftungserleichterungen, die laut Gesetz gelten, wenn der Arbeitnehmer selbst seinen Arbeitgeber schädigt. Klargestellt wurde, dass Organe des Arbeitsinspektorates nicht berechtigt sind, private Wohnungen von Arbeitnehmern (zur Kontrolle der Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen im Homeoffice) zu betreten.
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