Telearbeitsgesetz neu ab 01.01.2025
Die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Homeoffice werden ausgeweitet auf Arbeit in sonstigen Örtlichkeiten, die nicht zum Unternehmen gehören, z. B. Coworking-Spaces, Internet-Cafés, etc. Dementsprechend wird im Gesetz der Begriff „Homeoffice“ durch „Telearbeit“ ersetzt. Telearbeit ist schriftlich zu vereinbaren. Sofern der Arbeitgeber digitale Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellt, muss er sich an den Kosten beteiligen. Telearbeit kann „bei Vorliegen eines wichtigen Grundes“ unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden, ohne dass das Dienstverhältnis insgesamt gekündigt werden muss. Was unter einem „wichtigen Grund“ als Voraussetzung für eine derartige Teilkündigung zu verstehen ist, wurde im Gesetz nicht definiert. Sozialrechtliche Rahmenbedingungen des Homeoffice (Unfallversicherungsschutz) sowie steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Telearbeitspauschale) wurden vom Homeoffice auf sonstige Formen der Telearbeit ausgeweitet.
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