Schwerpunkt Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht bin ich z.B. mit der Errichtung von Arbeits- und ähnlichen Verträgen befasst, außerdem mit Betriebsvereinbarungen, die zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat abgeschlossen werden.
Sofern es im Bereich Arbeitsvertragsrecht um laufende Dienstverhältnisse geht, bin ich häufig rechtsberatend oder vermittelnd tätig. Vor der Beendigung eines Dienstverhältnisses ist eine Prozessführung nur in seltenen Fällen zu empfehlen, weshalb ich auch mit Mediatoren zusammenarbeite. Oft geht es dabei um Entgeltfragen, z.B. um die Frage der richtigen Einstufung sowie um Fragen im Zusammenhang mit Urlaub, Gleichbehandlung und Diskriminierung.
Die Beendigung von Dienstverhältnissen bietet häufig Anlass für Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsprozesse. Einige meiner Prozesse betreffen Fragen der Endabrechnung, andere wiederum Fragen der Berechtigung einer fristlosen Entlassung oder eines vorzeitigen Austrittes.
Auch im Zusammenhang mit Kündigungen bin ich häufig tätig, es geht dabei oft um die gerichtliche Anfechtung von Kündigungen (Kündigungsanfechtung), wobei hier oft Abschluss eines Vergleiches einer Prozessführung durch mehrere Instanzen vorzuziehen ist.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht können mit Arbeitsvertragsrecht, Beendigungsstreitigkeiten, Betriebsvereinbarungen und sonstigem Betriebsverfassungsrecht zusammengefasst werden.
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