Mein Arbeitgeber hat mir eine sog. Änderungskündigung angedroht, wenn ich nicht auf fünf Prozent meines bisherigen Gehaltes verzichtete. Was kann ich tun?

Eine Änderungskündigung führt nur unter der ausdrücklichen Bedingung zur Beendigung des Dienstverhältnisses, dass eine Einigung über die gewünschte Vertragsänderung, z.B. Gehaltsreduktion, scheitert.

Das Recht, Kündigungen gerichtlich anzufechten, gilt grundsätzlich auch für Änderungskündigungen. Wird aber durch eine 5%ige Gehaltsreduktion der kollektivvertragliche Mindestlohn nicht unterschritten, so hätte eine derartige Klage keinen Erfolg: Voraussetzung einer erfolgreichen Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit ist unter anderem die Beeinträchtigung von Interessen, die eine bestimmte „Erheblichkeitsschwelle“ überschreiten. Bei mittleren Einkommen billigt die Rechtsprechung sogar deutlich höhere Gehaltsreduktionen. Ein im Ausmaß von 5% Betroffener sollte daher entweder die ihm für die Änderungsvereinbarung gesetzte Frist wahren oder rasch mit der Suche eines neuen Arbeitgebers beginnen und die dafür vorgesehene gesetzliche Freizeit in Anspruch nehmen.

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