Mein Arbeitgeber hat mich gekündigt und sofort dienstfrei gestellt. Welche Rechte habe ich?
Dienstfreistellungen können „bis auf weiteres“ – widerruflich oder „bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses“ – unwiderruflich erklärt werden. Für die Zeit der Dienstfreistellung haben Sie ein Recht auf das zuvor durchschnittlich bezogene Entgelt.
Oft findet sich in Kündigungsschreiben ein Hinweis, dass mit der Freistellung auch Resturlaub abgegolten sein soll: Urlaubsverbrauch kann aber nicht einseitig angeordnet werden. Wollen Sie den Urlaub nicht verbrauchen, sondern im Rahmen der Endabrechnung als Ersatzleistung ausbezahlt erhalten, sollten Sie unverzüglich gegen die ins Auge gefasste Regelung protestieren, am besten (auch) per Fax oder Einschreiben.
Die meisten Kündigungen können innerhalb kurzer Frist bei Gericht angefochten werden, auch wenn bereits eine Dienstfreistellung erfolgt ist und Verbrauch des Resturlaubes vereinbart wurde. Häufigster Anfechtungstatbestand sind soziale Gründe des Arbeitnehmers.
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