Kündigungsanfechtung

Unter Kündigungsanfechtung versteht man eine Klage (ähnlich einer deutschen „Kündigungsschutzklage“) mit dem Antrag, dass eine Kündigung für unwirksam erklärt werden möge. Im Normalfall gilt für eine derartige Klage eines Arbeitnehmers eine zweiwöchige Frist. Die wichtigsten Gründe für eine Kündigungsanfechtung sind

  • Sozialwidrigkeit der Kündigung,
  • verpönte Kündigungsmotive,
  • geschlechtliche Diskriminierung,
  • Altersdiskriminierung.

Sozialwidrigkeit: Der in der Praxis häufigste Anfechtungsgrund. Eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit ist zulässig, wenn das Dienstverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat. Es findet eine schwer prognostizierbare Interessensabwägung statt, die den Gerichten Entscheidungsfreiheit im Einzelfall eröffnet: Soziale Interessen des Arbeitnehmers einerseits gegen betriebliche Interessen des Arbeitgebers andererseits. Je nachdem, wessen Interessen für überwiegend erachtet werden, wird vom Gericht entschieden. Der Arbeitgeber macht in solchen Verfahren meist Rationalisierungsbedarf und/oder schlechte Arbeitsleistung des Gekündigten geltend; der Arbeitnehmer:

  • zu erwartende längere Arbeitslosigkeit oder unfreiwillige Pensionierung,
  • (voraussichtliche) starke Einkommenseinbuße in neuem Job,
  • Schulden,
  • Sorgepflichten,
  • fortgeschrittenes Dienst- bzw. Lebensalter.

Als verpöntes Kündigungsmotiv kann ein Arbeitnehmer (mit gesetzlicher Erleichterung der Beweislast) insbesondere geltend machen, dass die Kündigung erfolgt ist, weil

  • sich der Arbeitnehmer für die Belegschaft, die Belegschaftsvertretung oder die Gewerkschaft engagiert hat;
  • der Arbeitnehmer eine Zahlungsaufforderung oder ein Abhilfeersuchen an den Arbeitgeber gerichtet hat;
  • der Arbeitnehmer neuerdings zulässige Überstunden (über zehn pro Tag oder über 50 pro Woche) verweigert hat.

Bei einer Kündigungsanfechtung wegen Altersdiskriminierung kommt es insbesondere darauf an, ob jemand ohne ausreichenden sachlichen Grund durch einen jüngeren Arbeitnehmer ersetzt wird; bei Kündigungsanfechtung wegen geschlechtlicher Diskriminierung insbesondere auf die unsachliche Ersetzung einer Frau durch einen Mann (oder umgekehrt).

 

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