Kommt es bei Konkurs meines Arbeitgebers zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Wie komme ich zu meinem Geld?
Die Insolvenz des Arbeitgebers führt nicht zu einer automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Arbeitgeberfunktionen werden im Konkurs vom Masseverwalter übernommen. Wird das Unternehmen geschlossen, so sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitige Beendigungsmöglichkeiten für die einzelnen Arbeitnehmer und den Masseverwalter vor. Bei derartigen Beendigungen des Dienstverhältnisses kommt es häufig zu Schadenersatzansprüchen des Arbeitnehmers, weil das Dienstverhältnis früher endet als es ohne Insolvenz bei „normaler“ Kündigung der Fall gewesen wäre. Derartige Schadenersatzansprüche sowie die sonstigen offenen Ansprüche des Arbeitnehmers sind beim Konkursgericht als Forderung anzumelden und durch den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds gesichert. Auch dort sind die Ansprüche des Arbeitnehmers rasch anzumelden.
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