Jubiläumsfreizeit im Handel seit 1.1.2020
Bislang sahen die Kollektivverträge für Handelsangestellte und Handelsarbeiter Jubiläumsfreizeit nur für langjährige Mitarbeiter vor; und zwar jeweils einen Tag bezahlte Dienstfreistellung nach Vollendung einer Dienstzeit von 20, 25, 35 und 40 Jahren. Für Dienstjubiläen ab dem 1.1.2020 kann ein bezahlter Jubiläumstag auch nach Vollendung einer Dienstzeit von 10 und 15 Jahren in Anspruch genommen werden.
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