In unserem Industriebetrieb wurden im Jahr 2019 die Produktionsziele deutlich übertroffen. Sollte das im Jahr 2020 wieder der Fall sein, dann sollen alle 249 Arbeiter, die in der Produktion beschäftigt sind, eine Prämie erhalten. Wie können wir arbeitsrechtlich möglichst einfach einen Leistungsanreiz schaffen?
Sie können z.B. ein Rundschreiben an alle Arbeiter richten, in welchem Sie eine bestimmte Prämie für 2019 verbindlich oder unverbindlich in Aussicht stellen. Zur Wahrung Ihrer Flexibilität (ab 2020) können Sie auch einen Satz aufnehmen, wonach aus derartigen Zahlung(en) kein Rechtsanspruch auf künftige weitere Zahlungen abzuleiten ist.
Ein stärkerer Leistungsanreiz wird wohl durch eine verbindliche Zusage geschaffen. In diesem Fall müssen Sie seit 1.1.2011 nicht mehr an jeden Arbeiter einzeln herantreten, sondern können mit dem Arbeiterbetriebsrat eine befristete oder unbefristete Betriebsvereinbarung abschließen (§ 97 Abs 1 Z 16 ArbVG). Eine unbefristete Betriebsvereinbarung ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist kündbar.
Zurück zu den Praxistipps //} ?>