In meinem Unternehmen arbeiten vier Nichtraucherinnen und ein Raucher in einem Büro. Die vier Nichtraucherinnen hätten nichts dagegen, wenn ihr Kollege im Büro (kein Kundenverkehr) rauchen würde. Darf ich als Arbeitgeber das Rauchen in diesem Büro gestatten?

Nein. Wenn in einem Büroraum oder vergleichbaren Arbeitsraum, der nur von Betriebsangehörigen genutzt wird, Raucher und Nichtraucher zusammen arbeiten, ist rauchen grundsätzlich verboten. Der Arbeitgeber riskiert eine Verwaltungsstrafe, wenn er das Rauchverbot nicht umsetzt. Wären in einem Büro oder ähnlichen Arbeitsraum nur Raucher beschäftigt, besteht kein gesetzliches Rauchverbot. Geschäftslokale und Büroräume mit Kundenverkehr gelten als „Räume öffentlicher Orte“. Hier gilt ein absolutes Rauchverbot.
Der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern das Abhalten von Rauchpausen genehmigen. Diese Pausen werden nicht als Arbeitszeit gewertet und daher nicht bezahlt, sofern sich aus betrieblicher Übung nichts anderes ergibt.

Zurück zu den Praxistipps