In meinem Betrieb wird der Wunsch nach Gleitzeit laut. Was habe ich als Unternehmer davon?

Seit 1.9.2018 eröffnet das Arbeitszeitgesetz die Möglichkeit, dass im Rahmen von Gleitzeit bis zu 12 h täglich gearbeitet wird, ohne dass Überstundenzuschläge anfallen. Dadurch kann der Dienstgeber Überstundenzuschläge für bis zu 20 Arbeitsstunden pro Woche und Arbeitnehmer einsparen. Außerdem können die 25%igen Zuschläge für Mehrarbeitsstunden von Teilzeitkräften eingespart werden.

Die Fälligkeit von Zuschlägen wird allerdings durch unflexible Gleitzeitmodelle oft nur verschoben, wenn z.B. der Durchrechnungszeitraum kurz ist, Zeitguthaben nicht ausreichend in die nächste Periode übertragen werden dürfen und nur wenige freie Gleittage pro Jahr zugestanden werden.

Ein Gleitzeitmodell muss gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbes. dem Arbeitnehmer eine (z.B. durch „Kernzeit“ beschränkte) Zeitautonomie zugestehen und schriftlich vereinbart werden; dies mit dem Betriebsrat, gibt es keinen, mit jedem einzelnen Arbeitnehmer.

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