Ich hatte mit meinem PKW einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Muss mir mein Arbeitgeber wenigstens einen Teil des Schadens ersetzen?
Speziell im Winter kommt es häufig zu Unfallschäden, für die weder eine Kaskoversicherung noch eine gegnerische Haftpflichtversicherung einsteht. Fahrten vom Wohn- zum Arbeitsort sind meist der Privatsphäre des Arbeitnehmers und nicht dem Risikobereich des Dienstgebers zuzuordnen, weshalb der Dienstgeber im allgemeinen nicht verpflichtet ist, auch nur einen Teil des erlittenen Schadens zu ersetzen. Ein Ersatz von Sachschäden wird aber beispielsweise in jenen Fällen zugestanden, in denen die Bereitstellung des Pkw zur Durchführung von dienstlichen Fahrten verlangt wurde oder der Arbeitnehmer auf dem Weg Erledigungen für den Dienstgeber durchführen muss. Jedenfalls besteht kein Ersatzanspruch, wenn man den Pkw nur zur Erreichung des Arbeitsplatzes benutzt hat. Was das Ausmaß der Ersatzleistung betrifft, so kommt es auf den Grad des Unfallverschuldens des Arbeitnehmers an: Bei Fahrlässigkeit kann nur ein angemessener Teil des Sachschadens beansprucht werden, es sei denn, es handelt sich um eine „entschuldbare“ Fehlleistung.
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