Gilt für jeden Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft in OÖ ein Kollektivvertrag, der den Mindestlohn, Sonderzahlungen und Ähnliches regelt?
Nein. Kollektivverträge werden zwischen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer abgeschlossen. Es gibt Branchen, in denen für Arbeitgeber keine gesetzliche Interessenvertretung (mit Pflichtmitgliedschaft) existiert. Auch bestimmte Organisationen mit freiwilliger Mitgliedschaft sind zum Abschluss von Kollektivverträgen befugt; manche Arbeitgeber sind aber bei gar keiner kollektivvertragsfähigen Körperschaft Mitglied.
In manchen Branchen konnten sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaft bislang noch nie auf einen KollV. einigen. So gilt z.B. für Arbeitnehmer, die in OÖ bei Werbeagenturen oder Rechtsanwälten beschäftigt sind- im Unterschied zu anderen Bundesländern – kein KollV. Ist es der Gewerkschaft gelungen, für eine bestimmte Branche und Region einen KollV. abzuschließen, dann gilt dieser laut Gesetz auch für nicht-Gewerkschaftsmitglieder.
Ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in OÖ beschäftigen, müssen laut Gesetz denjenigen kollektivvertraglichen Mindestlohn (samt 13. und 14. Bezug) berücksichtigen, der vergleichbaren Arbeitnehmern in OÖ gebührt.
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