Darf mich mein Arbeitgeber im Krankenstand kündigen?
Ja. Dauert der Krankenstand länger als die Kündigungsfrist, so verlängert sich u.U. die Entgeltfortzahlung, nicht aber das Dienstverhältnis als solches.
Die Kündigung eines unbefristeten Dienstverhältnisses kann per Post, Fax, Mail oder sogar telefonisch erfolgen, wenn kein besonderer Kündigungsschutz besteht. Ein solcher besteht nur für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern wie z.B. Schwangere und Betriebsratsmitglieder. Für die Mehrheit der Arbeitnehmer kommt dagegen nur das Recht zur Anwendung, dass eine Kündigung innerhalb kurzer Frist bei Gericht angefochten werden kann. Diesbezüglich bestehen aber für Kündigungen im Krankenstand keinen zentralen Besonderheiten.
Häufigster Anfechtungstatbestand sind soziale Gründe des Arbeitnehmers. Diese sind im Fall einer Kündigungsanfechtung vom Gericht gegen die Gründe, die für die Kündigung gesprochen haben, „abzuwägen“. Ist der Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer arbeitsunfähig, ist eine solche Kündigungsanfechtung mangels Erfolgsaussicht nicht sinnvoll.
Zurück zu den Praxistipps //} ?>