Darf mein Chef mir „nachspionieren“, wenn ich krank bin?
Ob ein Arbeitnehmer tatsächlich krank ist, darf vom Arbeitgeber überprüft werden. Der Arbeitgeber kann die zuständige Gebietskrankenkasse mit einer solchen Prüfung beauftragen. Darum sollte ein kranker Arbeitnehmer ärztlich verordnete Ausgehzeiten einhalten.
Der Arbeitnehmer sollte nichts tun, was den Verdacht erregt, dass er durch ein bestimmtes Verhalten den Heilungsverlauf einer Krankheit beeinträchtigt.