Darf ein Arbeitgeber den Mail-Verkehr seiner Arbeitnehmer kontrollieren?
Dienstliche E-Mails dürfen kontrolliert werden, private nicht. Das Problem ist, dass dienstliche und private Mails oft bunt gemischt gespeichert werden, was sicherlich ein Fehler ist. Der Arbeitnehmer sollte für private E-Mails auch am Arbeitsplatz seine private E-Mail-Adresse verwenden, sofern das vom Arbeitgeber gestattet wird. Der Zugang zu den privaten Mails sollte durch ein Passwort geschützt werden.
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