(Bis) wann muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich schwanger bin?
Sobald Ihnen die Schwangerschaft bekannt ist. Eine bloße Vermutung muss nicht mitgeteilt werden.
Verletzt eine Dienstnehmerin ihre Mitteilungspflicht, so führt dies lediglich dazu, dass sie keine Befreiung von bestimmten Arbeiten oder Überstunden erwarten darf, die während der Schwangerschaft unzulässig sind. Eine in Unkenntnis der Schwangerschaft vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wird rechtsunwirksam, wenn die Schwangerschaft binnen fünf Arbeitstagen nachträglich bekannt gegeben wird. Befristete Dienstverhältnisse verlängern sich im Falle einer Schwangerschaft – von Ausnahmen abgesehen – bis zum Beginn des Mutterschutzes. Innerhalb eines vereinbarten Probemonats kann allerdings das Dienstverhältnis – sachliche Gründe vorausgesetzt – jederzeit aufgelöst werden und zwar ohne Einhaltung von Fristen.
Der Arbeitgeber kann sich nicht mit Erfolg auf Irrtum oder Täuschung berufen, wenn ihm eine Schwangerschaft verschwiegen wurde. Fragen in diese Richtung anlässlich einer Bewerbung verletzen die rechtlich geschützte Intimsphäre und sind unzulässig.
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