Als ehemaliger Bankangestellter bin ich jetzt in Pension. Meine frühere, gleich alte Kollegin erhält um rund 500 Euro brutto pro Monat mehr als ich an Betriebspension, obwohl unsere Dienstjahre und Aktivbezüge etwa gleich waren. Zu Recht?

Laut Kollektivvertrag sind Frauen mit Eintrittsdatum zwischen 1. Jänner 1967 und 1. Jänner 1972 bzw. der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1951 „Übergangspensionistinnen“, Männer dagegen „Besitzstandspensionisten“. Frauen bekommen die Pension um fünf Jahre früher als Männer.
Besitzstandspensionisten sind seit 1. Jänner 1997 im Gegensatz zu Übergangspensionisten dem Risiko des Veranlagungserfolges der Pensionskasse ausgesetzt: Es wird nicht die tatsächliche Leistung der Pensionskasse, sondern eine fiktive, im Jahr 1996 prognostizierte Leistung von der Besitzstandspension abgezogen.
Die Kollektivvertragsparteien haben 1996 ohne sachlichen Grund Männer in ein riskantes und gleich alte Frauen in ein sicheres Pensionssystem eingereiht.
Diese Diskriminierung von Männern verstößt nicht nur gegen nationales Gleichbehandlungsrecht, sondern auch gegen das der EU. Benachteiligte Männer können die Differenzbeträge mit guter Erfolgsaussicht gerichtlich geltend machen.

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