Überstundenpauschale und „All-in-Klausel“
Arbeitsrecht/Überstunden
Als besondere Variante einer Überstundenpauschale stößt man- insbesondere bei leitenden Angestellten – immer wieder auf „All-in-Klauseln“. Es soll untersucht werden, inwieweit diese zulässig sind und ob der Arbeitgeber dadurch sein Ziel erreicht, unabhängig von der tatsächlich geleisteten Stundenzahl immer alle Überstunden zu erfassen und Nachforderungen des Arbeitnehmers auszuschließen.
Näheres Fachzeitschrift ecolex (Manz Verlag Wien) 1998, 412ff
Zurück zu den Publikationen