Sozialrechtliche Fragen der Hausbetreuer
Sozialversicherungsrecht/Hausbetreuer
Entsprechend der Wohnrechtsnovelle 2000, BGBl. Nr. 36/2000, ist das Hausbesorgergesetz auf Arbeitsverhältnisse, die nach dem 30.6.2000 abgeschlossen wurden, nicht mehr anzuwenden. Es wurde den Parteien des Arbeitsvertrages mehr Spielraum für vertragliche Regelungen ermöglicht. Dennoch haben seither Gestaltungen außerhalb des Arbeitsrechtes an Bedeutung gewonnen, wobei oft sozialversicherungsrechtliche Aspekte ausschlaggebend sind.
Näheres Fachzeitschrift Arbeits- und SozialrechtsKartei Nr. 6/2006, S 202ff
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