Nichtgewerbliche Hausbetreuung

Arbeitsrecht/Hausbesorger/Hausbetreuer

Das Hausbesorgergesetz ist auf Arbeitsverhältnisse, die nach dem 30.6.2000 abgeschlossen wurden, nicht mehr anzuwenden. Thema dieses Aufsatzes ist ein rechtlicher Kurzüberblick betreffend die Hausbetreuung im Rahmen neuer (ab 1.7.2000 abgeschlossener) Arbeitsverhältnisse, freier Dienstverhältnisse (§ 4 Abs 4 ASVG) und neuer Selbstständigkeit (§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG).

Näheres Fachzeitschrift BBK Nr. 5/2009, S 22ff

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