Das neue Dienstrecht für Hausbetreuer
Arbeitsrecht/Hausbetreuer
Entsprechend der Wohnrechtsnovelle 2000, BGBl I 36/2000 ist das Hausbesorgergesetz auf Dienstverhältnisse, die nach dem 30.6.2000 abgeschlossen wurden, nicht mehr anzuwenden.
Näheres Fachzeitschrift BBK Nr. 6/2002, S 17ff
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